Ausbildung

Ob Führerschein für das Auto, Mofa, Roller, Motorrad –
Fahrschule Klass sorgt für ihre Freiheit und Unabhängigkeit!Seit mehr als 15 Jahren ist die Fahrschule Klass der richtige Partner für eine gute Fahrausbildung, die auch gleichzeitig Spaß macht!

Je besser die Ausbildung, desto sicherer fühlt man sich im Straßenverkehr. Gerade in einer Zeit, in der immer mehr Menschen auf unseren Straßen verunglücken, gewinnt das Thema Fahrsicherheit zunehmend an Gewicht.

Wir von der Fahrschule Klass können hierzu einiges beitragen:

Moderne Lernmittel, aktuelle Fahrzeuge und Theorieunterricht gleich um die Ecke in unserer Fahrschule… Wir helfen den Fahranfängern zu einem erfolgreichen und sicheren Start in den Strassenverkehr.

 

Führerschein mit 17

Warum Fahren ab 17?
Ziel des “Begleiteten Fahrens ab 17” ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Als junger Fahranfänger dürft Ihr somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein. Vorteile sind:

Mäßigender Einfluss einer Begleitung, die nicht aus derselben Altersgruppe stammt
Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger, die Lernphase wird verlängert
Junge Fahrer profitieren von der Erfahrung der Begleitperson.

Ausbildung
Als Schüler könnt Ihr die Ausbildung mit 16 1/2 Jahren beginnen. Die Zustimmung Eures gesetzlichen Vertreters ist erforderlich. Die Ausbildungsinhalte sind dieselben wie bei der Führerscheinausbildung mit 18 Jahren.

Prüfung
Die theoretische Prüfung könnt Ihr als Bewerber 3 Monate vor Eurem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen. Nach erfolgreicher Prüfung erhaltet Ihr an Eurem 17. Geburtstag eine befristete Prüfungsbescheinigung (es wird kein Führerschein erteilt!), die im gesamten Bundesgebiet, nicht jedoch im Ausland gilt. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürft Ihr als Fahrschüler nur in Begleitung der namentlich benannten Begleitpersonen fahren.

Was darf der Bewerber außerdem fahren?
Die Klasse B schließt die Klassen AM und L ein. Diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Führerscheinklassen, nämlich 16, bereits erreicht hat.

Probezeit
Die Probezeit beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung.

Begleitpersonen
Als Führerscheinbewerber müsst Ihr mindestens eine Begleitperson im Führerscheinantrag angeben, es können auch mehrere sein. Sinnvoll ist natürlich, gleich mehrere Personen anzugeben. Weitere Begleitpersonen können nachträglich gegen eine Gebühr eingetragen werden.

Anforderungen an Begleitpersonen:
Mindestalter: 30 Jahre
Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
Maximal 1 Punkte im Verkehrszentralregister zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung anderer berauschender Mittel während der Fahrt.