PKW-Klassen: Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zG

– Mitführen von Anhängern
– Alle Anhänger bis 750 kg zG,
– bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.

Mindestalter: 18/*17
*17) Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Vorbesitz: –

Eingeschlossene Klassen: AM, L
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt

PKW-Klassen: Klasse B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Mindestalter: 18/*17
*17) Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Vorbesitz: –

Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: –

Befristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(Nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird.)

PKW-Klassen: Klasse BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.

Mindestalter: 18/*17
*17) Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.

Vorbesitz: B

Eingeschlossene Klassen: –

Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung

Befristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt