– Mitführen von Anhängern
– Alle Anhänger bis 750 kg zG,
– bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter: 18/*17
*17) Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Vorbesitz: –
Eingeschlossene Klassen: AM, L Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
Befristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt
PKW-Klassen: Klasse B96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Mindestalter: 18/*17
*17) Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Vorbesitz: –
Ausbildung: Theorie und Praxis Prüfung: –
Befristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt
(Nur erforderlich, wenn die Schlüsselzahl nicht zusammen mit der Klasse B beantragt wird.)
PKW-Klassen: Klasse BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG.
Mindestalter: 18/*17
*17) Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Vorbesitz: B
Eingeschlossene Klassen: –
Ausbildung: Praxis Prüfung: Praktische Prüfung
Befristung der Fahrerlaubnis:
– Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Benötigte Unterlagen:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
– Nachweis über Tag und Ort der Geburt
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